Die Summe von Hilfen und Betreuung nennt man “Pflegebedarf”. Er wird in “Stunden pro Monat” gemessen. Anrechenbarer Pflegebedarf ist für die Pflegestufen 1 bis 5 maßgeblich. Die Arten von Hilfs- und Betreuungsleistungen aber auch das jeweilige Ausmaß sind gesetzlich geregelt.
Schritt 1: PFLEGESTUFE BERECHNEN
Gratis, anonym und unbegrenzt oft, kannst Du meinen Pflegestufen-Rechner verwenden. Das reduziert für Dich die vielen möglichen Kombinationen von Hilfs- und Betreuungsleistungen auf ein überschaubares Maß an Pflegebedarf.
Was besagt das Ergebnis des Rechners?
Sind die Antworten korrekt und werden Betroffene dem Gutachter in gleicher Art antworten, sollte dieselbe Pflegestufe zuerkannt werden, wie der Rechner automatisiert berechnet hat.
berechnete Pflegestufe 0 (Pflegebedarf: 0 bis 65 h/Mo)
Der Pflegebedarf reicht noch nicht bzw. nicht mehr für Anspruch auf Pflegegeld.
Dein Antrag wird wahrscheinlich abgelehnt. Danach gilt eine Sperrfrist von 1 Jahr bis wieder angesucht werden darf.
ACHTUNG: Weil jeder Antrag eine neue Begutachtung mit neuerlicher Einstufung auslöst, kann man Pflegegeld auch wieder verlieren.
berechnete Pflegestufe 1 und höher
Bezieht der/die Betroffene derzeit Pflegegeld
a) einer niedrigeren Stufe als berechnet: Stelle einen Antrag auf Zuerkennung oder auf Erhöhung der Pflegestufe, er wird wahrscheinlich erfolgreich sein.
b) derselben Stufe wie berechnet: Dein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe wird sehr wahrscheinlich abgelehnt. Empfehlung: keinen Antrag stellen. (Sperrfrist)
c) einer höheren Stufe als berechnet: der/die Betroffene kann herabgestuft werden. Empfehlung: keinen Antrag stellen.
Nachdem Du die Pflegestufe kostenlos erfahren hast, kannst Du Details von der Berechnung kaufen.
Schritt 2: PFLEGEBEDARF IM DETAIL – Stundenaufwand
wie viele Stunden PFLEGEBEDARF hat Dein Fall?
Daraus siehst Du wie weit die nächste Stufe entfernt ist. Vielleicht fehlen nur wenige Stunden auf die nächst höhere Stufe. Aber je näher der berechnete Pflegebedarf zur Pflegestufe darunter liegt, desto größer die Gefahr der Herabstufung bei der nächsten Begutachtung.
PFLEGEBEDARF Details für Deinen Fall
Zum Preis von weniger als zwei Rezeptgebühren kannst Du alle Fragen des Rechners, von Dir geklickte Antworten und den dadurch jeweils ausgelösten Pflegebedarf downloaden und ausdrucken. Die Fragen unseres Rechners entstammen der Einstufungsverordnung, die auch GutachterInnen bei der Einstufung beurteilen müssen.
Vergleiche von Berechnungen zeigen Dir welche Antwort(en) das Ergebnis verändern. Jetzt kannst Du in Ruhe überlegen, ob und wie man zu einem besseren Ergebnis gelangen kann. Dabei helfen die Inhalte des passenden e-Books.
Der Vergleich mit älteren Berechnungen zeigt, ob sich der Zustand des/der PflegegeldwerberIn verändert hat.
Das e-Book mit dem Titel “so gibt es garantiert Pflegegeld der Stufe xy” zeigt, welche Art Pflegebedarf bzw. welche Kombination von Hilfen zu einer bestimmten Pflegestufe führen.
Für jede Pflegestufe gibt es ein eigenes e-Book.
Anstatt alleine lange zu tüfteln und dabei schon Pflegegeldzahlungen versäumen, oder wegen eines abgelehnten Antrags ein Jahr gesperrt bleiben, oder vielleicht sogar herunter gestuft zu werden, hol Dir lieber gleich Rat vom Experten.
Schritt 3: MIT BERATUNG schnell zum Pflegegeld der höchstmöglichen Pflegestufe
Details siehe Pflegegeld-Beratung. Eine Untersuchung von Betroffenen ist nicht notwendig. Ich analysiere die geklickten Antworten und gebe Empfehlungen, die sich daraus ergeben.
Für ein längeres Gespräch und Prüfung von bis zu 3 Unterlagen (zB Bescheid, Gutachten, Befunde etc.). Details siehe Pflegegeld-Beratung.
Einmalig € 180,– für Beratung können Dir zeigen wie Du jeden Monat einen 3-stelligen €-Betrag an (mehr) Pflegegeld bekommen kannst, oder was Du beim nächsten (Erhöhungs)Antrag besser machen kannst.
(Bitte beachte die Beratungsleistungen. Du findest sie als PDF auf der Ergebnisseite vor der Buchung!)
JEDER ENTSCHEIDET SELBST
Wie gut willst Du informiert sein, bevor Du einen Antrag stellst, oder gegen einen Bescheid klagst?
Hast Du (gute) Chancen auf (mehr) Pflegegeld?
Wird im Pflegegeldakt eine (weitere) Ablehnung + 1 jährige Sperrfrist vermerkt?
Oder gehst Du das Risiko der Herabstufung bewusst ein?
Dr. med. Wilhelm Margula
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