PFLEGEGELD-KLAGE – JA oder NEIN?
Wird ein Antrag auf (mehr) Pflegegeld abgelehnt, wird man runtergestuft, oder verliert man das Pflegegeld gänzlich, dann stellt sich die Frage: “Den negativen Bescheid hinnehmen, oder dagegen klagen?”
Der abschlägige Pflegegeld-Bescheid bedeutet:
- Jeden Monat Verlust eines 3stelligen €-Betrages an Pflegegeld
- 3 Monate Bedenkzeit für die Klage
- Anschließend 12 Monate Sperre für einen neuerlichen Pflegegeld-Antrag
Jetzt ist zwar guter Rat teuer, nicht aber bei uns.
Gegen die Klage spricht: Während des Gerichtsverfahrens kann kein neuer Antrag gestellt werden. Die Klage zurückziehen zu müssen, oder ein negatives Urteil, jeweils gefolgt von einer Sperrfrist, kann ja auch passieren. Eine Klage ist für manche mit Stress und Aufregung verbunden. Eine Klage ist im Pflegegeld-Akt vermerkt und könnte in Zukunft negative Auswirkungen haben.
Für die Klage spricht: mehr als 50% der Pflegegeldklagen haben bei Gericht eine höhere Einstufung bekommen als zuvor im Bescheid. Die Klage ist kostenlos und es besteht keine Anwaltspflicht.
Das BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz informiert hier.
Das e–Book “PFLEGEGELD-KLAGE mit guten Chancen auf Erfolg” um € 39,90 (Mitglieder -5%) liefert notwendiges Wissen für die richtige Entscheidung. Du siehst darin, wie Du die Klage (ohne Anwalt) einbringst. Das e-Book jetzt kaufen.
Du kannst aber auch den raschen Weg mit Unterstützung gehen. Der ist einfacher, sicherer und viel kürzer.
- Möchtest Du wissen, ob objektiv eine realistische Chance auf Erfolg besteht? Oder
- möchtest Du auf alle Fälle klagen, suchst dabei aber Unterstützung? Oder
- möchtest Du wissen, warum Deine Klage Erfolgs-Chancen hat oder warum nicht? Oder
- möchtest Du hören, wie der/die Anspruchsberechtigte eine höhere Stufe (als im aktuellen Bescheid) bekommen kann?
Dann empfehle ich
BERATUNG VOR DER KLAGE
Hol Dir vor der Klage kompetente Hilfe vom Experten. Beratung bezahlt man nur einmal, aber Pflegegeld bekommt man, versäumt man (wegen Sperrfrist), oder verliert man (bei Herabstufung) Monat für Monat.
1/2-stündige Beratung
In der 1/2-stündigen Beratung erfährst Du, ob die Klage Chancen auf Erfolg hat, oder ob Du Dir falsche Hoffnungen machst – mit allen Nachteilen einer Klage.
1-stündige Beratung
Willst Du länger über das Ergebnis meiner Analyse sprechen, oder hast Du spezielle Fragen, oder möchtest Du, dass ich Unterlagen prüfe, dann haben wir dazu in der 1-stündigen Beratung Zeit. Beachte aber, dass das Ergebnis auch bei 1-stündiger Beratung lauten kann: „jetzt besser nicht klagen“.
Danach kannst Du den Weg alleine gehen oder von mir Unterstützung haben, damit die Klage nicht schon wegen formaler Fehler abgewiesen wird.
Vielleicht gehörst Du ja zu den 50 %, die bei Gericht eine höhere Pflegestufe bekommen als im Bescheid. Oder Du willst auf alle Fälle klagen.
UNTERSTÜTZUNG BEI DER KLAGE
Ich unterstütze Dich bei der Klage. Dafür sind Unterlagen zu prüfen, die ich Dir in der ersten Beratung bekannt gegeben habe.
1-stündige Beratung auf dem Weg zur Klage (€250,-) Mitglieder -5%
- Ich analysiere die neuen Antworten im Vergleich zu jenen der vorigen Beratung.
- Ich bespreche das Ergebnis der geprüften Unterlagen.
- Ich empfehle was in die Klage aufzunehmen ist.
- Ich beantworte Deine Fragen.
- Du bekommst das Formular einer Musterklage, das Du nur mehr ausfüllen und absenden musst.
Du kannst natürlich auch ohne meine Unterstüzung klagen, aber: je höher die erwartete Pflegestufe ist, desto schwieriger wird es, mit einer Klage durchzukommen. Erfolg versprechen nur 2 Voraussetzungen:
- Das Einstufungsgutachten war rechtlich und medizinisch fehlerhaft, und
- auf diese/n Fehler wird schon in der Klage hingewiesen.
Bei Gericht beginnt zwar immer ein neues Einstufungsverfahren. Aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Gerichtssachverständige Fehler von ErstgutachterInnen übernehmen, wenn solche Fehler nicht schon in der Klage ausdrücklich genannt werden. Und dann wird die Klage erfolglos bleiben.
UNTERSTÜTZUNG WÄHREND DES GERICHTSVERFAHRENS
1-stündige Beratung während des Gerichtsverfahrens (€ 250,–) nur nach Unterstützung bei der Klage
Beim Einstieg in ein laufendes Verfahren prüfe ich neben der Klage, der Klagebeantwortung auch das Gutachten des/der GerichtsgutachterIn und Du erfährst welche Fragen an den/die Gerichts-Sachverständige/n Erfolg haben könnten. (Vorbereitung für Gutachtenserörterung.)
Ich vertrete nicht vor Gericht.
Der Preis für eine schriftliche Stellungnahme richtet sich nach dem Stundenaufwand (auf Anfrage). Meine Meinung zu Privatgutachten (nach BPGG) findest Du hier …
WENN DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE KLAGE ANSTEHT
Pflegegeld-Beratung und Unterstützung vor der Klage sparen Zeit, Nerven und Anwaltskosten – Du verzichtest aber trotzdem nicht auf das, was Euch zusteht.
Dr. Wilhelm Margula
Buche vor der Klage spezielle Beratung für Deinen Fall. (Preise siehe hier.)