PFLEGEGELD-KLAGE – JA oder NEIN?
Wird ein Pflegegeldantrag abgelehnt, oder wird eine bereits zuerkannte Pflegestufe wieder entzogen, dann stellt sich die Frage: “Den negativen Bescheid hinnehmen, oder dagegen klagen?”
Ein abschlägiger Pflegegeld-Bescheid bedeutet:
- Jeden Monat Verlust eines 3stelligen €-Betrages an Pflegegeld
- 3 Monate Bedenkzeit für die Klage
- Anschließend 12 Monate Sperre für einen neuerlichen Pflegegeld-Antrag
Jetzt heißt es überlegen und richtig entscheiden.
Gegen die Klage spricht: Während des Gerichtsverfahrens kann auch bei Verschlechterung kein neuer Antrag gestellt werden. Die Klage zurückziehen zu müssen, oder ein negatives Urteil zu bekommen kann ja auch passieren. Eine Klage ist für manche mit Stress und Aufregung verbunden. Eine Klage ist im Pflegegeld-Akt vermerkt und könnte in Zukunft negative Auswirkungen haben.
Für die Klage spricht: mehr als 50% der Pflegegeldklagen haben bei Gericht eine höhere Einstufung bekommen als zuvor im Bescheid. Die Klage ist kostenlos und relativ einfach einzubringen. Es besteht keine Anwaltspflicht.
Für eine erfolgreiche Klage geht es um das “gewusst wie“. Das BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz informiert zur Pflegegeld-Klage hier.
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- Möchtest Du wissen, ob objektiv eine realistische Chance auf Erfolg besteht? Oder
- möchtest Du klagen, Du suchst dabei aber Unterstützung? Oder
- möchtest Du wissen, warum Deine Klage Erfolgs-Chancen hat oder warum nicht? Oder
- möchtest Du wissen, was sich am Zustand des/der Anspruchsberechtigten ändern muss, dass eine höhere Stufe (als im aktuellen Bescheid) gerechtfertigt ist?
Dann empfehle ich
INDIVIDUELLE BERATUNG ZU DEINEM FALL
Kompetente Hilfe und aufrichtige Einschätzung der Erfolgs-Chance bekommst Du vom Fachmann. Die einmaligen Kosten für Beratung solltest Du in Relation zum Pflegegeld setzen, das man Monat für Monat bekommen kann.
1/2-stündige Beratung
In der 1/2-stündigen Beratung bekommst Du Antwort auf die Frage: ist die Klage in Deinem Fall sinnvoll, oder machst Du Dir womöglich nur falsche Hoffnungen – mit allen Nachteilen einer Klage. Meine Einschätzung, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat beruht auf der Analyse der angeklickten Antworten und eventuell einiger Zusatzfragen.
Gehörst Du voraussichtlich zu den 50%, die bei Gericht eine höhere Pflegestufe zugesprochen bekommen als im Bescheid, oder willst Du unbedingt gegen den Bescheid klagen, gebe ich Dir jetzt in der 1/2-stündigen Beratung bekannt welche Unterlagen für die Klage notwendig und nützlich sind. Im nächsten Schritt kannst Du Unterstützung bei der Klage buchen (siehe unten).
1/1-stündige Beratung
Willst Du länger als 15 Minuten über das Ergebnis meiner Analyse sprechen, oder weißt Du schon im Voraus, dass Du spezielle Fragen stellen willst, haben wir dazu in der 1/1-stündigen Beratung Zeit. Beachte, dass die Analyse der Antworten aber auch bei der 1/1-stündigen Beratung ergeben kann: „jetzt besser nicht klagen“. Ich gebe bekannt, welche Unterlagen für die Klage notwendig und nützlich sind.
UNTERSTÜTZUNG BEI DER KLAGE
Sowohl bei positiven Aussichten auf Erfolg, aber auch wenn Du sonst klagen möchtest, unterstütze ich Dich bevor Du die Klage einbringst.
Beratung auf dem Weg zur Klage (€250,-) – nur nach gebuchter 1/2-stündiger oder 1/1-stündiger Beratung
- Ich analysiere die neuen Antworten im Vergleich zu jenen der vorangegangenen Beratung.
- Ich prüfe die Unterlagen, die ich damals bekannt gegeben habe, und ich bespreche das Ergebnis.
- Ich empfehle was in die Klage aufzunehmen ist.
- Ich beantworte Deine Fragen.
- Du bekommst das Formular einer Musterklage, das Du nur mehr ausfüllen und absenden musst.
Vielleicht können bei Pflegestufe 1 und 2 gezielte Hinweise bewirken, dass GerichtsgutachterInnen eine höhere Pflegestufe gewähren als im Bescheid zuerkannt ist. Je höher aber die angestrebte Pflegestufe ist, desto eher wird eine Klage nur unter zwei Voraussetzungen Erfolg haben:
- Das ursprüngliche Einstufungsgutachten war fehlerhaft, und
- auf diese/n Fehler wird schon in der Klage hingewiesen.
Bei Gericht beginnt zwar ein komplett neues Einstufungsverfahren. Erfahrungsgemäß ist die Wahrscheinlichkeit aber hoch, dass Gerichtssachverständige Fehler wiederholen bzw. übernehmen, die ErstgutachterInnen gemacht haben, wenn auf solche Fehler nicht schon in der Klage ausdrücklich hingewiesen wird. Und dann wird die Klage keinen Erfolg haben.
UNTERSTÜTZUNG WÄHREND DES GERICHTSVERFAHRENS
1/1-stündige Beratung während des Gerichtsverfahrens (nur nach gebuchter Unterstützung bei der Klage)
Jetzt prüfe ich auch das Gutachten des/der GerichtsgutachterIn und Du erfährst welche Fragen man der/m Gerichts-Sachverständigen stellen sollte. (Vorbereitung für Gutachtenserörterung im Gerichtsverfahren.)
Ich kann aber nicht vor Gericht vertreten.
WENN DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE KLAGE ANSTEHT
Pflegegeld-Beratung spart Zeit, Nerven und Anwaltskosten – Du verzichtest aber trotzdem nicht auf das, was Euch zusteht.
Dr. Wilhelm Margula
Hier bei pflegestufen.at kannst Du nach jeder Berechnung eine Experten-Beratung speziell für Deinen Fall buchen. (Preise siehe hier.)
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Warum ich Privatgutachten (nach BPGG) nicht empfehle, liest Du hier …