Pflegebedarf ist die Summe der gesetzlich geregelten „Stunden pro Monat“ an Hilfen und Betreuung. Der Pflegebedarf ist für Pflegestufe 1 bis 5 maßgeblich.
Schritt 1: PFLEGESTUFE BERECHNEN
Berechne die Pflegestufe für Dich selbst oder für eine andere Person einmal monatlich kostenlos. Bei aktiver Mitgliedschaft kannst Du unbegrenzt viele Berechnungen durchführen. Die berechnete Pflegestufe wird auf der Ergebnisseite angezeigt.
Was besagt das Ergebnis des Rechners?
Bei korrekten Antworten sollte dieselbe Pflegestufe zuerkannt werden, wie der Rechner automatisiert berechnet hat.
berechnete Pflegestufe 0 (Pflegebedarf: 0 bis 65 h/Mo)
Der Pflegebedarf reicht noch nicht oder nicht mehr für Anspruch auf Pflegegeld.
Dein Antrag wird wahrscheinlich abgelehnt, plus eine Sperrfrist von 15 Monaten, bis wieder angesucht werden darf.
ACHTUNG: Weil jeder Antrag eine Begutachtung mit neuerlicher Einstufung auslöst, kann man Pflegegeld auch wieder verlieren (Herabstufung ist möglich).
berechnete Pflegestufe 1 und höher
Der/die Betroffene bezieht derzeit Pflegegeld
a) einer niedrigeren Stufe als berechnet:
Ein Antrag auf Zuerkennung oder auf Erhöhung der Pflegestufe wird sehr wahrscheinlich erfolgreich sein.
b) derselben Stufe wie berechnet:
Ein Antrag auf Erhöhung der Pflegestufe wird wahrscheinlich abgelehnt. Um die Ablehnung zu verhindern, helfen Dir erklärende, kostenpflichtige Details (s.u.). Das bewahrt vor Ablehnung oder vor dem Verlust von Pflegegeld.
c) einer höheren Stufe als berechnet:
Ein Antrag kann bewirken, dass der/die Betroffene herabgestuft wird. Jeder Antrag eröffnet ein neues Verfahren mit neuerlicher Begutachtung und neuer Einstufung.
Wenn Du mehr als nur die Pflegestufe wissen möchtest, kannst Du Details zur Berechnung kaufen.
Schritt 2: DETAILS HELFEN WEITER
wie viel PFLEGEBEDARF hat Dein Fall?
Wie weit ist die nächste Stufe entfernt? Vielleicht fehlen nur wenige Stunden auf die nächst höhere Stufe. Aber je näher der berechnete Pflegebedarf zur Pflegestufe darunter liegt, desto größer die Gefahr der Herabstufung bei der nächsten Begutachtung. Um weniger als eine Rezeptgebühr siehst Du die berechneten Gesamt-Stunden pro Monat.
PFLEGEBEDARF für Deinen Fall im Detail (PDF)
Das ist DEIN SCHLÜSSEL ZUM PFLEGEGELD. Während die Fragen immer gleich bleiben, kommt es darauf an ob eine Antwort Pflegebedarf auslöst. Oft bringen kleine Änderungen ein besseres Ergebnis. Um weniger als zwei Rezeptgebühren kannst Du alle Fragen und die geklickten Antworten downloaden und ausdrucken (PDF).
Wer kauft dieses Detail (PDF)?
- Wer die Fragen des Rechners studieren will, denn genau das werden
- auch GutachterInnen für die Einstufung beurteilen.
- Wer prüfen möchte welche Antwort(en) das Ergebnis verändern.
- Wer durch andere Antworten probiert, ein besseres Ergebnis zu erlangen.
- Wer Antworten später vergleichen will. Z.B. in welchen Bereichen hat sich Pflegebedürftigkeit verändert.
- Mitglieder bezahlen ein PDF mit günstigen Credits.
An Details helfen auch Inhalte des passenden e-Books.
Mitglieder erhalten 15 % Rabatt.
Für jede Pflegestufe gibt es ein eigenes e-Book.
Jedes e-Book mit dem Titel “so gibt es garantiert Pflegegeld der Stufe xy” zeigt, welche Kombinationen von Hilfen und Betreuung zu einer bestimmten Pflegestufe führen.
Anstatt selbst zu tüfteln und dabei schon Pflegegeld-Auszahlungen versäumen, oder wegen eines abgelehnten Antrags ein Jahr gesperrt bleiben, oder gar runter gestuft werden und Pflegegeld verlieren, hol Dir lieber gleich Rat vom Experten.
Schritt 3: BERATUNG führt schnell zum Pflegegeld der höchsten möglichen Pflegestufe
Mitglieder erhalten 5 % Rabatt auf alle Pflegegeld-Beratungen.
Für Beratungen ist weder Zustimmung noch eine Untersuchung der/s Anspruchsberechtigten notwendig.
Erfahre die Erfolgsaussichten eines Antrags oder einer Klage. Details siehe Pflegegeld-Beratung.
Für ein längeres Gespräch und Prüfung von Unterlagen. Details siehe Pflegegeld-Beratung.
Ich prüfe alle für Deine Klage notwendigen Unterlagen, die ich zugleich mit dem Terminvorschlag bekanntgebe.
Entscheide selbst, was Du wissen willst
bevor Du einen (Erhöhungs)Antrag stellst, oder gegen einen Bescheid klagst:
- Hast Du Chancen auf (mehr) Pflegegeld? oder
- Wird im Pflegegeldakt Ablehnung + 1 Jahr Sperrfrist vermerkt? oder
- Riskierst Du gar Herabstufung oder Verlust von Pflegegeld?
Dr. med. Wilhelm Margula
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