Pflegegeld – Klage

PFLEGEGELD-KLAGE – JA oder NEIN?

Wird ein Pflegegeldantrag abgelehnt, oder wird eine bereits zuerkannte Pflegestufe wieder entzogen, dann stellt sich die Frage: “Den negativen Bescheid hinnehmen, oder dagegen klagen?”

Ein abschlägiger Pflegegeld-Bescheid bedeutet:

  • Jeden Monat Verlust eines 3stelligen €-Betrages an Pflegegeld
  • 3 Monate Bedenkzeit für die Klage
  • Anschließend 12 Monate Sperre für einen neuerlichen Pflegegeld-Antrag 

Jetzt heißt es überlegen und richtig entscheiden.

Gegen die Klage spricht: Während des Gerichtsverfahrens kann auch bei Verschlechterung kein neuer Antrag gestellt werden. Die Klage zurückziehen zu müssen, oder ein negatives Urteil zu bekommen kann ja auch passieren. Eine Klage ist für manche mit Stress und Aufregung verbunden. Eine Klage ist im Pflegegeld-Akt vermerkt und könnte in Zukunft negative Auswirkungen haben.

Für die Klage spricht: mehr als 50% der Pflegegeldkla­gen haben bei Gericht eine höhere Einstufung bekommen als zuvor im Bescheid. Die Klage ist kostenlos und relativ einfach einzubringen. Es besteht keine Anwaltspflicht.

Für eine erfolgreiche Klage geht es um das “gewusst wie“. Das BM f. Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz informiert zur Pflegegeld-Klage hier.

Das e-BookPFLEGEGELD-KLAGE mit guten Chancen auf Erfolg” liefert um nur € 39,90 notwendiges Wissen für die richtige Entscheidung. Es zeigt auch, wie Du die Klage selbst – ohne Anwalt – einbringst. Das e-Book jetzt kaufen.

  • Möchtest Du wissen, ob objektiv eine realistische Chance auf Erfolg besteht? Oder
  • möchtest Du klagen, Du suchst dabei aber Unterstützung? Oder
  • möchtest Du wissen, warum Deine Klage Erfolgs-Chancen hat oder warum nicht? Oder
  • möchtest Du wissen, was sich am Zustand des/der Anspruchsberechtigten ändern muss, dass eine höhere Stufe (als im aktuellen Bescheid) gerechtfertigt ist?

Dann empfehle ich 

INDIVIDUELLE BERATUNG ZU DEINEM FALL

Kompetente Hilfe und aufrichtige Einschätzung der Erfolgs-Chance bekommst Du vom Fachmann. Die einmaligen Kosten für Beratung solltest Du in Relation zum Pflegegeld setzen, das man Monat für Monat bekommen kann.

1/2-stündige Beratung
In der 1/2-stündigen Beratung bekommst Du Antwort auf die Frage: ist die Klage in Deinem Fall sinnvoll, oder machst Du Dir womöglich nur falsche Hoffnungen – mit allen Nachteilen einer Klage. Meine Einschätzung, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat beruht auf der Analyse der angeklickten Antworten und eventuell einiger Zusatzfragen.

Gehörst Du voraussichtlich zu den 50%, die bei Gericht eine höhere Pflegestufe zugesprochen bekommen als im Bescheid, oder willst Du unbedingt gegen den Bescheid klagen, gebe ich Dir jetzt in der 1/2-stündigen Beratung bekannt welche Unterlagen für die Klage notwendig und nützlich sind. Im nächsten Schritt kannst Du Unterstützung bei der Klage buchen (siehe unten).

1/1-stündige Beratung
Willst Du länger als 15 Minuten über das Ergebnis meiner Analyse sprechen, oder weißt Du schon im Voraus, dass Du spezielle Fragen stellen willst, haben wir dazu in der 1/1-stündigen Beratung Zeit. Beachte, dass die Analyse der Antworten aber auch bei der 1/1-stündigen Beratung ergeben kann: „jetzt besser nicht klagen“. Ich gebe bekannt, welche Unterlagen für die Klage notwendig und nützlich sind. 

UNTERSTÜTZUNG BEI DER KLAGE

Sowohl bei positiven Aussichten auf Erfolg, aber auch wenn Du sonst klagen möchtest, unterstütze ich Dich bevor Du die Klage einbringst.

Beratung auf dem Weg zur Klage (€250,-) – nur nach gebuchter 1/2-stündiger oder 1/1-stündiger Beratung 

  • Ich analysiere die neuen Antworten im Vergleich zu jenen der vorangegangenen Beratung.
  • Ich prüfe die Unterlagen, die ich damals bekannt gegeben habe, und ich bespreche das Ergebnis.
  • Ich empfehle was in die Klage aufzunehmen ist.
  • Ich beantworte Deine Fragen.
  • Du bekommst das Formular einer Musterklage, das Du nur mehr ausfüllen und absenden musst.

Vielleicht können bei Pflegestufe 1 und 2 gezielte Hinweise bewirken, dass GerichtsgutachterInnen eine höhere Pflegestufe gewähren als im Bescheid zuerkannt ist. Je höher aber die angestrebte Pflegestufe ist, desto eher wird eine Klage nur unter zwei Voraussetzungen Erfolg haben:

  1. Das ursprüngliche Einstufungsgutachten war fehlerhaft, und
  2. auf diese/n Fehler wird schon in der Klage hingewiesen.

Bei Gericht beginnt zwar ein komplett neues Einstufungsverfahren. Erfahrungsgemäß ist die Wahrscheinlichkeit aber hoch, dass Gerichtssachverständige Fehler wiederholen bzw. übernehmen, die ErstgutachterInnen gemacht haben, wenn auf solche Fehler nicht schon in der Klage ausdrücklich hingewiesen wird. Und dann wird die Klage keinen Erfolg haben.

UNTERSTÜTZUNG WÄHREND DES GERICHTSVERFAHRENS

1/1-stündige Beratung während des Gerichtsverfahrens (nur nach gebuchter Unterstützung bei der Klage) 

Jetzt prüfe ich auch das Gutachten des/der GerichtsgutachterIn und Du erfährst welche Fragen man der/m Gerichts-Sachverständigen stellen sollte. (Vorbereitung für Gutachtenserörterung im Gerichtsverfahren.)
Ich kann aber nicht vor Gericht vertreten.

WENN DIE ENTSCHEIDUNG ÜBER EINE KLAGE ANSTEHT

Pflegegeld-Beratung spart Zeit, Nerven und Anwaltskosten – Du verzichtest aber trotzdem nicht auf das, was Euch zusteht.

Dr. Wilhelm Margula

Hier bei pflegestufen.at kannst Du nach jeder Berechnung eine Experten-Beratung speziell für Deinen Fall buchen. (Preise siehe hier.)

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Warum ich Privatgutachten (nach BPGG) nicht empfehle, liest Du hier …

Das sagen unsere Kunden

Frau S.D. schreibt am 5.3.24

Vielen Dank für die sehr informative Beratung. Die Erklärungen und Hinweise fanden wir sehr hilfreich.

Danke auch für die Offenheit und Einfühlsamkeit im Gespräch selbst.

Herr Dr. B. schreibt nach ½stündiger, telefonischer Beratung:

Herzlichen Dank für die fundierte Beratung und dafür, dass Sie mich ermutigt haben, den Antrag für meine Mutter auf Erhöhung der Pflegestufe umgehend auf den Weg zu bringen. So war es möglich, eine substantielle Erhöhung des Pflegebedarfs festzustellen, sodass meine Mutter jetzt Pflegestufe 2 bekommt. Zu Ihrem neuen e-Book möchte ich noch sagen, dass ich es sehr gut lesbar und übersichtlich strukturiert finde.

Frau N.P. schreibt nach ½ stündiger Beratung am 1.8.23

Wegen einer chronischen Erkrankung benötige ich Unterstützung und Hilfen im täglichen Leben. Deshalb versuche ich schon seit Jahren Pflegegeld zu bekommen, aber ich werde immer wieder abgelehnt.

Diesmal hat mir der Verein - der mich bisher in Pflegegeldangelegenheiten beraten hat - empfohlen, mich an Dr. Margula zu wenden

Das Gespräch verlief effizient, strukturiert und gut verständlich. Dr. Margula gab mir zu jeder Frage des Rechners bzw. zu meinen Antworten Anmerkungen, die ich mitschreiben konnte.

Jetzt verstehe ich, warum ich bisher immer abgelehnt wurde. Dr. Margula hat mir erklärt warum er empfiehlt, jetzt nicht zu klagen. Er hat mir den Weg gezeigt wie ich doch Pflegegeld bekommen werde, weil es mir gebührt.

Herr W.K. schreibt:

Toll gemacht, Großartiger Service!

Frau R.-B. schreibt (nach ½stündiger, telefonischer Beratung)

Danke für die gute Beratung – ich habe die Pflegestufe 1 bewilligt bekommen! Das E-Book finde ich hilfreich – insbesondere der Hinweis auf die „no-goes“!

Frau Mag. S.B. schreibt nach online-Beratung am 9.11.21

Meine Mutter hat tatsächlich Pflegestufe 6 bekommen. Das ist ein Sprung um drei Stufen! Ohne Ihre wertvollen Hinweise hätte ich das nicht geschafft.

Jetzt kann Sie sich endlich die 24-h-Pflege leisten, die sie aufgrund ihrer Alzheimer Demenz dringend benötigt.

Ich bin unglaublich erleichtert und kann nur allen Interessierten empfehlen, vor dem Besuch eines Gutachters eine Beratung bei Ihnen in Anspruch zu nehmen.

Das Honorar für die Beratung zählt zu den besten Investitionen meines Lebens! Die Rendite ist eine höhere Lebensqualität für meine Mutter und die gesamte Familie.

Frau A. P. schreibt am 24.6.24

Ich danke für das angenehme Telefonat. Sie konnten mir in aller Kürze die wesentlichen Punkte, die bei der Beurteilung der Pflegestufe eine Rolle spielen, anschaulich und verständlich erklären. Danke für die tolle Unterstützung.

Frau L.S. schreibt:

Gerne bezahle ich zwei Rezeptgebühren für die Option "Stunden per Antwort - als PDF-Download". Gemeinsam mit dem passenden E-Book hat man dann sehr wertvolle Information. Damit kann man schon im ersten Monat ein Vielfaches des dafür bezahlten Preises zurückbekommen.

Frau A.P. schreibt nach Beratung am 2.12.22 von 11:30 – 11:45

Vielen Dank für das Beratungsgespräch. Meine anfängliche Sorge, dass die Zeit nicht reicht, war völlig unbegründet. Durch die Konzentration auf wenige Punkte und Ihre klare gut verständliche Formulierung, blieb sogar noch Zeit für Fragen meinerseits.

Der Hinweis wenig zu reden war für mich sicher wichtig und hilfreich, da ich sonst zu viel erklärt und begründet, und damit den Eindruck der Rechtfertigung hervorgerufen hätte. Außerdem haben mir der Pflegegeldrechner und das Gespräch die Sicherheit gegeben, dass berechtigter Anspruch auf Erhöhung besteht, sodass ich mich nicht in der Rolle des Bittstellers gesehen habe, sondern wir einander auf Augenhöhe begegnet sind.

Das Gespräch mit dem Versicherungsarzt fand knapp vor Weihnachten statt, Die angestrebte Erhöhung wurde von ihm anerkannt und befürwortet, Mitte Jänner haben wir den Bescheid über die Erhöhung von Stufe 5 auf Stufe 6 bekommen.

Vielen Dank, mit freundlichen Grüßen

Frau Mag. E.R. schreibt nach online-Beratung am 13.3.22

Nach einem negativen Bescheid für meinen Vater im letzten Jahr, haben wir Anfang diesen Jahres einen neuen Pflegegeldantrag gestellt, der nun mit dem wirklich informativen Telefonat mit Herrn Dr. Margula auch funktioniert hat. Mein Vater hat nun Stufe 2 bekommen. Durch die erhaltenen Infos war ich als Angehörige bei der Begutachtung sehr entspannt und habe dem Gutachter kurz und knapp Auskunft erteilt. Der Preis für das Telefonat mit Herrn Dr. Margula hat sich durch den Erhalt der Stufe 2 schon mehrfach wieder hereingespielt. Ich bin sehr dankbar, dass ich im Vorfeld im Internet auf den Pflegegeldrechner und Herrn Dr. Margula gestoßen bin.

Frau N.E. schreibt nach online-Beratung am 14.3.22

Wir haben heute die Neueinstufung erhalten und meine Mutter bekommt jetzt Pflegestufe 6 (von 3 auf 6). Ohne Ihre Informationen und Tipps hätte ich das Gespräch nicht so leicht machen können. Es hat mir einfach die Sicht/Vorgehen des Gutachters näher gebracht.

Frau N.G. schreibt

am 16.1.24

Tausend Dank, Herr Dr. Margula, für Ihre Beratung! Wir haben gestern den Bescheid erhalten – Mutti bekommt Pflegestufe 2 !

Sie war während des Besuches des Amtsarztes fitter als sonst, wollte vorher noch zum Friseur, hat ihre ganze Kraft zusammengenommen… Aber ich habe ihm – Ihrem Ratschlag folgend – nach der Beratung gesagt, dass Mutti bei Besuchen immer ihre ganze Energie zusammennimmt. Im Alltag ist sie viel fragiler und hilfsbedürftiger. Und er meinte „Ja, das ist der Vorführeffekt“ . Und hat dies sichtlich wirklich in die Bewertung einfließen lassen.

Wir sind sehr glücklich über die Einstufung, hatte gar nicht mit der Stufe 2 gerechnet !

Sichtlich wollen viele ältere Personen gegenüber Fremden, nicht zugeben, wieviel Hilfe sie eigentlich benötigen. Für eine Generation, die immer alles geschafft hat, ist es schambehaftet, zugeben zu müssen, dass man nun Unterstützung braucht.

Nochmals vielen herzlichen Dank !

am 10.11.23
Sehr geehrter Herr Dr. Margula, vielen herzlichen Dank für Ihre allseitige Beratung bei der Beantragung des Pflegegeldes für meine 92jährige Mutter.

Nach Ihrer kompetenten Beratung und Klärung aller offenen Fragen haben wir nun den Antrag gestellt und sind zuversichtlich, dass dem Antrag stattgegeben wird.

Nochmals vielen herzlichen Dank !